Rechtsprechung
LG Koblenz, 30.07.2003 - 3 O 37/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Teilweise Rückzahlung einer geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung; Bemessung der Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung; Anspruch eines Darlehnsnehmers auf Auflösung des Darlehensvertrages
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 138, 242, 607, 812 Abs. 1 Alt. 1
Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigung
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Vorzeitige Ablösung eines Darlehens mit fester Laufzeit; Vorfälligkeitsentschädigung; Vertragsfreiheit; Rückforderung
Papierfundstellen
- WM 2004, 624
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02
Wirksamkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines …
Auszug aus LG Koblenz, 30.07.2003 - 3 O 37/03
Sie ist in diesem Fall jedoch nicht an die strengen Grundsätze des Schadensersatzrechts gebunden (…Bruchner, in: Schimansky/Bunte/Lwowski [Hrsg.], Bankrechts-Handbuch II, 1997, 78 Rdn. 102; BGH WM 2003, 1261, 1262).Dies ist explizit kein Fall, der im Sinne des BGH einen Ausnahmefall darstellt mit der Konsequenz, dass die Beklagte zur Modifizierung des Darlehensvertrages verpflichtet gewesen wäre (…Claussen, Bank- und Börsenrecht, 2. Aufl. 2000, § 8 Rdn. 27d; BGH WM 2003, 1261, 1262).
Eine Angemessenheitskontrolle wird nicht durchgeführt (BGH WM 2003, 1261, 1262).
- BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96
Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der …
Auszug aus LG Koblenz, 30.07.2003 - 3 O 37/03
Zwar hat der BGH in seiner Entscheidung vom 1.7.1997 (BGH WM 1997, 1747 = NJW 1997, 2875, 2877) ausgeführt, dass die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung so zu bemessen ist, dass der Darlehensgeber durch die Drittablösung im Ergebnis finanziell weder benachteiligt noch begünstigt ist.Der Darlehensgeber darf danach nur den Ausgleich der Nachteile beanspruchen, die ihm durch die vorzeitige Kreditablösung entstanden sind (BGH WM 1997, 1747 = NJW 1997, 2875, 2877).
Im übrigen fällt die Verwendung des Darlehens und wirtschaftliche Änderungen allein in den Risikobereich des Darlehensnehmers BGH WM 1997, 1747 = NJW 1997, 2875, 2876).
- OLG Naumburg, 15.02.2007 - 2 U 138/06
Anforderungen an vorzeitige Ablösung verschiedener Kreditverträge zur …
Haben sich die Einkommensverhältnisse derart erheblich zu Lasten des Kreditnehmers geändert, dass ihm ein Halten der Immobilie bzw. ein Bedienen der Kreditverbindlichkeiten nur nach einer Umschuldung möglich ist, rechtfertigt dies eine Kündigung nach § 490 Abs. 2 BGB (vgl. LG Koblenz, WM 2004, 624, 625). - LG Bonn, 19.01.2021 - 5 S 88/20 Dies wird verneint, wenn der Darlehensnehmer durch die Ablösung des Kredits, z.B. im Rahmen einer Umschuldung, lediglich in den Genuss von günstigeren Darlehenskonditionen kommen will (BGH, NJW 2003, 2230, 2231; OLG Köln, BKR 2002, 500, 501; LG München I, WM 2004, 626; LG Koblenz, WM 2004, 624, 625;… LG Osnabrück, Urt. v. 13.03.2012 - 14 O 222/11, juris;… Staudinger/Mülbert, a.a.O., § 490 Rn. 69, 71;… MünchKommBGB/K. P. Berger, a.a.O., § 490 Rn. 26;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 80. Aufl. 2021 § 490 Rn. 6;… Erman/Saenger, BGB, 16. Aufl. 2020, § 490 Rn. 12;… BeckOK BGB/Rohe, 56. Ed., Stand: 01.11.2020, § 490 Rn. 23; Schelske, EWIR 2007, 519, 520).